Die Schweizer Bundesregierung hat eine bedeutende politische Veränderung umgesetzt, die den gesamten Elektrofahrzeugmarkt betrifft und das Ende der bevorzugten Behandlung von Elektrofahrzeugen im Importsteuerregime markiert. Diese Änderung, die ab dem 1. Januar 2024 gilt, stellt eine Normalisierung von Elektrofahrzeugen innerhalb des breiteren Kraftfahrzeugbesteuerungsrahmens dar.
Das Ende der Importsteuerbefreiung
Seit dem 1. Januar 2024 wendet die Bundesregierung die standardmäßige 4%ige Automobilsteuer auf Elektrofahrzeugimporte an, von der sie zuvor befreit waren. Diese politische Änderung erhöht effektiv den Anschaffungspreis von Elektrofahrzeugen und signalisiert die Absicht der Eidgenossenschaft, Elektrofahrzeuge als Standardmarktgüter zu normalisieren, anstatt sie als subventionierte Technologie zu behandeln.
Auswirkungen auf Fahrzeugpreise
Die Aufhebung dieser Befreiung bedeutet, dass importierte Elektrofahrzeuge nun mit der gleichen 4%igen Bundessteuer belastet werden wie konventionelle Automobile. Für einen aus Deutschland importierten Tesla Model 3 erhöht dies den Kaufpreis um ungefähr CHF 2.000-3.000, abhängig vom Grundpreis des Fahrzeugs.
Politikbegründung
Die Entscheidung der Bundesregierung spiegelt einen reifenden Marktansatz wider. Da die Einführungsraten von Elektrofahrzeugen steigen und die Produktionskosten sinken, schwindet die Rechtfertigung für eine fortgesetzte bevorzugte Behandlung. Diese Änderung richtet die Bundespolitik der Schweiz an internationalen Normen aus, wo Elektrofahrzeuge als Standardverbrauchsgüter behandelt werden.
Der Horizont der Mobilitätsbepreisung 2030
Die treibende Kraft hinter der Importsteueränderung ist die strukturelle Erosion des Nationalen Fonds für Straßen- und Agglomerationsverkehr (NAF). Da sich die Flotte elektrifiziert, bricht der Erlös aus der Mineralölsteuer (Benzin-/Dieselsteuer) mit beschleunigtem Tempo zusammen.
Die Einnahmenkrise
Die Mineralölsteuer hat historisch den Großteil der Finanzierung für die umfangreiche Straßeninfrastruktur der Schweiz bereitgestellt. Mit dem prognostizierten Marktanteil von Elektrofahrzeugen von 30-40% bis 2030 wird dieser Einnahmenstrom jedoch unhaltbar. Die Bundesregierung schätzt, dass die traditionellen Kraftstoffsteuereinnahmen in den nächsten zehn Jahren um 40-60% zurückgehen könnten.
Beratung über Ersatzmechanismen
Der Bundesrat berät aktiv über ein Ersatzfinanzierungsmodell, das für die Umsetzung bis 2030 vorgesehen ist. Zwei primäre Mechanismen werden geprüft:
Pro-Kilometer-Abgabe
Ein Nutzer-zahlt-System, das die gefahrenen Kilometer verfolgt, potenziell implementiert durch GPS-basierte Überwachung oder Kilometerzählerablesungen. Dies würde sicherstellen, dass alle Straßenbenutzer basierend auf der tatsächlichen Infrastrukturnutzung beitragen, anstatt auf dem Kraftstoffverbrauch.
Spezifische Elektrizitätssteuer
Eine Zuzahlung auf den für Fahrzeugaufladung verwendeten Strom, geschätzt auf etwa 22,8 Rappen/kWh. Dies würde Einnahmen aus dem Aufladen von Elektrofahrzeugen erfassen und potenziell das Aufladen außerhalb der Spitzenzeiten anregen, um die Netzlasten auszugleichen.
Umsetzungszeitplan
Der Beratungsprozess soll 2026 abgeschlossen werden, gefolgt von der gesetzlichen Umsetzung in den Jahren 2027-2028. Die vollständige Einführung des neuen Systems ist für den 1. Januar 2030 geplant, was einen zehnjährigen Übergangszeitraum für Infrastrukturentwicklung und öffentliche Akzeptanz bietet.
Kantonale Auswirkungen
Bis die nationale Lösung ratifiziert wird, sind die Kantone gezwungen, Übergangsmaßnahmen zu implementieren - hauptsächlich die Wiedereingliederung von Elektrofahrzeugen in die Steuerbasis über gewichtsbasierte Formeln - um ihre Straßeninstandhaltungsetats zu schützen.
Fallstudie: Zürichs prekäre Position
Zürichs aktuelle 100%ige EV-Steuerbefreiung, obwohl politisch beliebt, hat ein Einnahmendefizit im kantonalen Straßenfonds geschaffen. Die potenzielle Abschaffung dieser Befreiung veranschaulicht die Spannung zwischen Umweltambition und fiskalischer Verantwortung.
Genfs gewichtsbasierter Ansatz
Genfs Reform 2025 führt gewichtsbasierte Besteuerung für Elektrofahrzeuge ein, erkennend, dass Elektrofahrzeuge zwar emissionsfrei am Auspuff sind, ihre oft erhebliche Masse jedoch zur Infrastrukturverschlechterung beiträgt. Dieser Ansatz bietet ein potenzielles Modell für die Bundespolitik.
Breitere wirtschaftliche und soziale Auswirkungen
Die Bundespolitikänderungen haben mehrere wichtige Auswirkungen auf das Schweizer Mobilitätsökosystem:
- EV-Marktreife: Die Aufhebung der Importsteuerbefreiungen signalisiert, dass Elektrofahrzeuge nicht mehr als "besondere" Produkte betrachtet werden, die außergewöhnliche Anreize erfordern.
- Einnahmenumverteilung: Neue Mobilitätsbepreisungsmechanismen werden wahrscheinlich Gerechtigkeitsüberlegungen einschließen, um sicherzustellen, dass Fahrer mit niedrigem Einkommen nicht unverhältnismäßig betroffen sind.
- Grenzüberschreitende Dynamik: Änderungen in der Schweizer Bundespolitik können die Ansätze der Nachbarländer zur EV-Besteuerung und Mobilitätsbepreisung beeinflussen.
- Infrastrukturinvestitionen: Der Übergang zur Mobilitätsbepreisung wird erhebliche Investitionen in digitale Überwachungssysteme und Verwaltungsinfrastruktur erfordern.
Der Weg nach vorn
Die Schweiz steht an einem Scheideweg in ihrer Mobilitätsfinanzierungsstrategie. Das Ende der EV-Importsteuerbefreiungen markiert den Beginn einer neuen Ära, in der Elektrofahrzeuge als Standardverbrauchsgüter behandelt werden. Die Entwicklung von Mobilitätsbepreisungsmechanismen für 2030 wird bestimmen, ob die Schweiz ihre erstklassige Verkehrsinfrastruktur während der Transition zu nachhaltiger Mobilität erhalten kann.
Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, da die Eidgenossenschaft die Notwendigkeit fiskalischer Stabilität mit dem Imperativ des Umweltschutzes ausbalanciert. Wie erfolgreich die Schweiz diesen Übergang navigiert, wird als Modell für andere Nationen dienen, die ähnlichen Herausforderungen in ihren Mobilitätsfinanzierungssystemen gegenüberstehen.