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Genfer Steuerreform 2025: Vollständige Überarbeitung der Fahrzeugbesteuerung

Geneva Tax Authority
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Genfer Steuerreform 2025: Vollständige Überarbeitung der Fahrzeugbesteuerung
Genf führt ein radikales neues Fahrzeugsteuersystem ein, das auf CO2-Emissionen für Verbrennungsfahrzeuge und Gewicht für Elektrofahrzeuge basiert, mit erheblichen Steuererhöhungen für Hochemittenten.

Der Kanton Genf hat die bedeutendste Fahrzeugsteuerreform in der Schweizer Geschichte eingeführt, die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Diese umfassende Überarbeitung verzichtet auf traditionelle leistungs- und hubraumbasierte Berechnungen zugunsten strenger Umweltbelastungsmetriken.

Das neue duale System

Die Reform etabliert einen zweigeteilten Besteuerungsansatz:

  • Thermische und Hybridfahrzeuge: Besteuert ausschließlich nach CO2-Emissionen (g/km)
  • Elektrofahrzeuge: Besteuert nach Leergewicht aufgrund der Infrastrukturbeeinträchtigung

CO2-basierte Besteuerung für Verbrennungsfahrzeuge

Alle thermischen Fahrzeuge zahlen nun eine Grundgebühr von CHF 120 zuzüglich eines progressiven CO2-Zuschlags:

CO2-Bereich (g/km) Zuschlagssatz
≤ 120CHF 0.25 pro g/km
121–135CHF 0.75 pro g/km
136–155CHF 1.25 pro g/km
156–175CHF 2.25 pro g/km
176–200CHF 3.50 pro g/km
201–250CHF 4.50 pro g/km
251–300CHF 8.00 pro g/km
> 300CHF 12.00 pro g/km

Sonderregelungen:

  • Fahrzeuge ohne dokumentierte CO2-Emissionen (Modelle vor 2000): CHF 500 Pauschalzuschlag
  • Nicht EURO3-konforme Fahrzeuge: Zusätzlicher CHF 200 Zuschlag (ab 2027)
  • "Veteranen"-Fahrzeuge: Pauschalsatz von CHF 120 (von allen Zuschlägen befreit)

Gewichtsbasierte Besteuerung für Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge, obwohl emissionsfrei am Auspuff, werden nun nach Leergewicht besteuert, um die Infrastrukturbeeinträchtigung zu berücksichtigen:

Gewichtsbereich (kg) Gesamtjahressteuer
≤ 1.400CHF 120
1.401–1.650CHF 170
1.651–1.750CHF 220
1.751–1.900CHF 320
1.901–2.100CHF 520
2.101–2.300CHF 720
2.301–2.400CHF 920
2.401–2.500CHF 1.220
2.501–2.600CHF 1.320
> 2.600CHF 1.520

Übergangsmaßnahmen (2025-2027)

Um den "Steuerschock" zu mildern, werden Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2025 zugelassen wurden, drei Jahre lang auf das Zweifache ihres Steuerbetrags von 2024 begrenzt. Neue Zulassungen unterliegen sofort der vollen Wirkung des neuen Systems.

Auswirkungsbeispiele:

  • 1998 Citroën Evasion (252g CO2/km): Erhöht von ~CHF 297 auf ~CHF 2.100 (gedeckelt bei ~CHF 600)
  • 2001 VW Polo (geschätzte 150g CO2/km): Erhöht von ~CHF 210 auf ~CHF 750
  • Tesla Model Y (2.000kg): Jetzt CHF 520 (zuvor befreit)

Diese Reform stellt die aggressivste Umsetzung des "Verursacherprinzip" in der Schweizer Fahrzeugbesteuerungsgeschichte dar.